Objektprüfung
Nach Einreichung der Gebäudedokumentation zur Bewertung teilt die ÖGNB das Objekt einem/einer ÖGNB PrüferIn zur Überprüfung zu.
Die ÖGNB PrüferInnen werden von der ÖGNB beigestellt und müssen im Vergleich zu den ÖGNB Consultants erhöhte Qualifikationen im Bereich des Nachhaltigen Bauens nachweisen können.
Grundsätzlich gilt folgende Festlegung: Die eine Gebäudedeklaration begleitenden ÖGNB Consultants dürfen in keinem direkten wirtschaftlichen oder persönlichen Naheverhältnis zu den ÖGNB PrüferInnen stehen. Einreichende Unternehmen können einzelne ÖGNB PrüferInnen für befangen erklären.
Durch diese Form der Drittprüfung der Objekte wird größtmögliche Seriösität und Objektivität gewährleistet.
Im Rahmen der Objektprüfung kommt es zur Kontrolle der übermittelten Nachweise. Fehlen bestimmte Angaben, dann wird das Objekt in die Phase der Gebäudedokumentation zurück gestuft. Die einreichenden Unternehmen erhalten die Möglichkeit zur Ergänzung und Klärung offener Fragen.
Erst wenn alle offenen Fragen geklärt sind, können die ÖGNB PrüferInnen die Objektbewertung abschließen. Das daraus resultierende Ergebnis wird mit dem einreichenden Unternehmen besprochen. Auch in diesem Bewertungsschritt besteht noch die Möglichkeit zur Nachreichung von Unterlagen.
Nach endgültigem Abschluss der Prüfung übergeben die ÖGNB PrüferInnen das Ergebnis an die ÖGNB.