Kostenersätze nur für tatsächlich deklarierte Gebäude
Die ÖGNB stellt für die Prüfung von Gebäuden mit dem ÖGNB-Bewertungssystem einen Kostenersatz in Rechnung. Dieser wird dafür verwendet, das vielfältige Informationsangebot und sämtliche an sich kostenlos zur Verfügung gestellte Bewertungssysteme der ÖGNB stetig zu erweitern. Bislang wurde die Drittprüfung der ÖGNB-Projekte von den Gründungsinstituten ohne Verrechnung des dabei entstehenden Aufwands geleistet.
Die hier angegebenen Werte beziehen sich auf exemplarische Gebäudegrößen, wobei in die für die Höhe des Kostenersatzes relevante Bruttogeschoßfläche (BGF) keine Kellergeschoße für Tiefgaragen oder vergleichbare Nebenflächen einbezogen werden. Für die auf die jeweilige BGF zutreffende Kostenersätze beachten Sie bitte die Berechnungsformeln, die in der tabellarischen Übersicht angeführt sind.
Kosten für die Erstellung von Nachweisen oder die Qualitätssicherung gemäß dem ÖGNB-Bewertungssystem durch ÖGNB Consultants oder von ihnen beauftragte Unternehmen sind in den Kostenersätzen nicht enthalten und müssen direkt mit den jeweiligen Beratungsunternehmen vereinbart werden.
Im Sinne einer planungsbegleitenden Qualitätssicherung empfehlen wir sowohl die Zertifizierung der Planung wie auch der Errichtung.
Fläche BGF m² | Planungsausweis | Errichtungsausweis | Gesamt |
150 | 60,- | 60,- | 120,- |
500 | 200,- | 200,- | 400,- |
1.000 | 400,- | 400,- | 800,- |
Berechnungsformel der Höhe des Kostenersatze für Objekte bis 1.000 m² BGF (jeweils für Planung und Errichtung zu entrichten): BGF x 0,4 Euro.
Fläche BGF m² | Planungsausweis | Errichtungsausweis | Gesamt |
2.000 | 700,- | 700,- | 1.400,- |
3.000 | 1.000,- | 1.000,- | 2.000,- |
4.000 | 1.300,- | 1.300,- | 2.600,- |
6.000 | 1.900,- | 1.900,- | 3.800,- |
8.000 | 2.500,- | 2.500,- | 5.000,- |
10.000 | 3.100,- | 3.100,- | 6.200,- |
Berechnungsformel der Höhe des Kostenersatzes für Objekte von 1.000 m² bis 10.000 m² BGF (jeweils für Planung und Errichtung zu entrichten): 400 Euro + (BGF-1000) x 0,3 Euro.
Fläche BGF m² | Planungsausweis | Errichtungsausweis | Gesamt |
12.500 | 3.600,- | 3.600,- | 7.200,- |
15.000 | 4.100,- | 4.100,- | 8.200,- |
17.500 | 4.600,- | 4.600,- | 9.200,- |
20.000 | 5.100,- | 5.100,- | 10.200,- |
22.500 | 5.600,- | 5.600,- | 11.200,- |
>=25.000 | 6.100,- | 6.100,- | 12.200,- |
Berechnungsformel der Höhe des Kostenersatzes für Objekte von 10.000 m² bis 25.000 m² BGF (jeweils für Planung und Errichtung zu entrichten): 3.100 Euro + (BGF-10000) x 0,2 Euro.
Für Objekte > 25.000 m² ist für Planung und Errichtung jeweils eine Schutzgebühr von Euro 6.100,- zu entrichten.
Alle Angaben zzgl. gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer.